Die letzte Instanz im Tierschutzrecht muss unparteiisch sein!

20. Februar 2014

Die "Albert Schweitzer Stiftung für Mitrecht" schreibt auf ihrer Homepage:

Stellen Sie sich vor, ein Tierschutzfall wird vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht verhandelt und der Richter sagt Ihnen, dass er das im Grundgesetz festgeschriebene Staatsziel Tierschutz nur für »ein kleines Steinchen« hält. Würden Sie diesem Richter zutrauen, ein ausgewogenes Urteil zu fällen?

Diese Frage ist nicht theoretisch. Im Bundesverwaltungsgericht ist der vorsitzende Richter Dieter Kley für das Tierschutzrecht zuständig. Und Richter Kley hat die o. g. Äußerung in einer wichtigen Verhandlung genau so getroffen. Ein solcher Richter kann und darf nicht die letzte Instanz in Tierschutzfragen sein.
Lesen Sie hier weiter und unterschreiben Sie die Petition, es fehlen nicht mehr viele Stimmen!
https://albert-schweitzer-stiftung.de/helfen/petitionen/appell-richter-Kley