Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), wir berichteten im April bereits darüber, müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 6 NHundG.
Und hier geht´s zur Anmeldung.