Die für Niedersachsen geltenden Regelungen sind im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) enthalten. Das Gesetz, das in einer novellierten Fassung am 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem vor, dass jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abschließen muss, außerdem muss jeder Hund gechipt werden. Weitere Bestandteile der Novellierung sind ein Sachkundenachweis und ein zentrales Register, für beides wird eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 genutzt.
Lesen Sie hier weiter auf den Seiten des Nidersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz was sich mit Ablauf der Übergangsfrist ändert.