Das neue Niedersächsische Hundegesetz (NHundG)

5. Dezember 2012

Das LAVES informiert über das neue Niedersächsische Hundegesetz

Ausführungshinweise

Das erste Niedersächsische Hundegesetz vom 12. Dezember 2002 entstand aufgrund aktueller Vorfälle im Raum Hamburg. Damals enthielt es die sogenannte Rasseliste, in der Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen von vornherein als gefährlich galten. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde ein Jahr später mit dem Änderungsgesetz vom 30. Oktober 2003 die Rasseliste aufgehoben.

Mit dem neuen Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden vom 26. Mai 2011 soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sein können, in Zukunft noch effektiver vorgebeugt werden.

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