Mit dem neuen Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden vom 26. Mai 2011 soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sein können, noch effektiver vorgebeugt werden. Kernpunkte des Gesetzes sind die Sachkunde, die Kennzeichnung, die Haftpflichtversicherung und das zentrale Hunderegister
Auf der Seite des LAVES Niedersachsen finden Sie zu dem Thema die meistgestellten Fragen: z.B. Wer einen Sachkundenachweis benötigt, was passiert wenn Urlaubshunde aus anderen Ländern in Niedersachsen Ferien machen wollen und wer sich ins Zenrale Hunderegister eintragen lassen muss und was das kostet.
Alles auf einen Blick, und aktuell zusammengestellt vom LAVES Niedersachsen.